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Wir erstellen für Sie bedarfs- oder verbrauchsorientierten Zertifikaten für den Energieausweis

Energieausweis

Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis gibt Aufschluss über die energetische Bewertung eines Gebäudes.

Energieeffizienz wird so bei jedem Mieter- oder Eigentümerwechsel (bei Verkauf oder Vermietung) als standardisiertes Qualitätsmerkmal eine große Rolle spielen. Es wird unterschieden zwischen bedarfs- oder verbrauchsorientierten Zertifikaten, basierend auf unterschiedlichen Berechnungen.

Wir erstellen für Sie bedarfs- oder verbrauchsorientierten Zertifikaten für den Energieausweis
Icon Prüfverfahren

Verbrauchs- oder bedarfsorientierte Verfahren

Das verbrauchsorientierte Verfahren

  • wird auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt
  • ist abhängig vom Verhalten des jeweiligen Bewohners
  • ist ein sehr einfaches und kostengünstiges Verfahren
  • ist 10 Jahre gültig ab Datum der Ausstellung


Das bedarfsorientierte Verfahren

  • wird auf Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs erstellt
  • enthält objektive Aussagen zur Gebäude- und Anlagenqualität, unabhängig vom jeweiligen Nutzerverhalten
  • erfordert detaillierte Datenerfassung
  • ist 10 Jahre gültig ab Datum der Ausstellung


Der Energiebedarf eines Gebäudes ist im Wesentlichen abhängig von folgenden Grundinformationen:

  • beheiztes Gebäudevolumen
  • Bauteilflächen von Fenstern, Außenwänden, Dächern, Kellerdecken, Wänden und Decken zu unbeheizten Räumen
  • Qualität der Heizungsanlage
  • Baumaterialien und Konstruktionsaufbauten der Bauteile
  • Luftwechsel im Gebäude
  • Gewinn durch solare Einstrahlung
Icon Wahlmöglichkeit

Wahlmöglichkeut zwischen den beiden Messverfahren, Termine und Ausnahmen

Seit 31.12.2007 besteht für Wohngebäude eine uneingeschränkte Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Verfahren.

Seit dem 01.01.2008 sind für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, nur noch Bedarfsausweise zulässig.

Ausnahmen bestehen, wenn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 erreicht wird.

Icon Zeit

Ab wann ist der Energieausweis Pflicht?

Die Bundesregierung hat am 25.04.2007 die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen.

Damit wird die Ausstellung von Energieausweisen zur Pflicht.

Bezüglich der Art des Ausweises hat man die Wahlmöglichkeit zwischen bedarfs- oder verbrauchsorientiertem Ausweis.

Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist die Energieeinsparverordnung schon seit 1995 vorgeschrieben. Zukünftig muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing von Wohngebäuden, Wohnungen oder Teileigentum den Interessenten ein Energieausweis vorgelegt werden.

Seit dem 01.01.2008 für Wohngebäude, die 1965 oder früher erstellt wurden.

Seit 01.07.2008 für alle Wohngebäude.

Seit 01.01.2009 auch für alle Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall.

Energieausweise, die vor dem 1.1.2008 ausgestellt wurden haben auch 10 Jahre Gültigkeit.

Icon Wo finde ich es

Wo bekomme ich den Energieausweis?

Aussteller des Energieausweises sind autorisierte Haustechnik-Fachbetriebe, die sowohl über die technische Ausrüstung als auch über hochqualifiziertes Fachpersonal für die Durchführung der erforderlichen Messungen verfügen.

Wir sind ein seit Jahren hochspezialisiertes Unternehmen mit technischem Gerät auf modernstem Stand und mit geschulten Fachkräften für alle technischen Anforderungen für Gebäudeschäden, -sanierungen und Bedarfs- und Verbrauchsmessungen.

Icon Thermographie

Unsere Thermographie bringt Wärmeverlust an den Tag

Wir erstellen eine Schwachstellenanalyse der Wärmedämmung der Gebäudehülle.

Icon Dienstleitungen

Unsere Leistungen:

  • Erstellung von verbrauchs- und bedarfsorientierten Energieausweisen basierend auf Verbrauchs- und bedarfsorientierten Messungen
  • Blower Door (Luftdichteprüfung)
  • Thermographie
  • Planung der notwendigen Baumaßnahmen zur Energieeinsparung durch kooperierende Architekten
Die Durchführung einer Luftdichtemessung - das Blower-Door-Verfahren - dokumentiert nachweislich den Energieverlust eines Gebäudes

Unser Blower-Door-Verfahren

Die Durchführung einer Luftdichtemessung dokumentiert nachweislich den Energieverlust eines Gebäudes.

Icon Förderung

Fördermittel

Energiesparmaßnahmen werden durch verschiedene Organisationen zinsgünstig finanziert oder mit einmaligen Zuschüssen gefördert.

Sollten Sie noch Fragen zum Energieausweis haben, dann wenden Sie sich bitte an eine unserer Niederlassungen, oder fordern Sie separate Prospekte an. Bei Interesse beraten wir Sie gerne!