Ab wann ist der Energieausweis Pflicht?
Die Bundesregierung hat am 25.04.2007 die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen.
Damit wird die Ausstellung von Energieausweisen zur Pflicht.
Bezüglich der Art des Ausweises hat man die Wahlmöglichkeit zwischen bedarfs- oder verbrauchsorientiertem Ausweis.
Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist die Energieeinsparverordnung schon seit 1995 vorgeschrieben. Zukünftig muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing von Wohngebäuden, Wohnungen oder Teileigentum den Interessenten ein Energieausweis vorgelegt werden.
Seit dem 01.01.2008 für Wohngebäude, die 1965 oder früher erstellt wurden.
Seit 01.07.2008 für alle Wohngebäude.
Seit 01.01.2009 auch für alle Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall.
Energieausweise, die vor dem 1.1.2008 ausgestellt wurden haben auch 10 Jahre Gültigkeit.